|
Qualzuchten und Verstümmelungen
Bei einigen Rassen geht die Zucht so weit, dass die Hunde gesundheitliche Probleme erleiden, wie Kurzatmigkeit oder Augenprobleme oder dass der Geburtsvorgang nicht mehr natürlich ablaufen kann, wie z. B. bei der Englischen Bulldogge der Fall. Bei anderen wurden die natürlichen Merkmale maßlos übertrieben: Faltenbildung (Shar Pei), Fellstruktur usw. Derartige Zuchtziele bezeichnet man heute als Qualzucht, wobei die Abgrenzung sehr schwierig ist, da schwer zu sagen ist, ab wann ein Hund durch bestimmte körperliche Merkmale gequält ist. Ein Verbot ist wegen dieser Definitionsfragen und auch der Meinung einiger Züchter, die mit ausgefallenen Rassen und extremen Züchtungen ihr Geld verdienen, schwer durchzusetzen. Grenzwertig ist z. B. auch der aktuelle Zuchtstandard des deutschen Schäferhundes: Die in den letzten 50 Jahren in Mode gekommene stark abfallende Rückenlinie führt häufig zu Hüftgelenkproblemen (Hüftdysplasie), ein Leiden, das Schäferhunde noch in den 1940er-Jahren sehr selten hatten. Das Ende 2005 verabschiedete neue Tierschutzgesetz der Schweiz könnte aus diesem Grunde zum Verbot einiger Rassen führen. Ähnliche Gesetzesänderungen sind auch in EU-Staaten geplant. Rassen, bei denen oft fälschlicherweise von Qualzucht gesprochen wird, sind beispielsweise der Xoloitzcuintli oder Mexikanische Nackthund, der als gesunder und besonders langlebiger Hund zu den ältesten Hunderassen zählt. Wenn einigen Nackthunderassen jedoch zusätzlich zum Haarkleid auch wichtige Zähne fehlen und diese Hunde teilweise weder Knochen noch hartes Futter fressen können, ist die Grenze zur Qualzucht eindeutig überschritten. Der Chihuahua stand kurz vor dem Urteil Qualzucht, da die Hündinnen zu klein waren und meist Totgeburten erzeugten. Schließlich wurde ein Mindestgewicht für diese Zwerge vorgeschrieben. |
||
|
|







